Uni-Logo
Sie sind hier: Startseite Anerkennung/Umrechnung
Artikelaktionen

Anerkennung/Umrechnung

 

Anerkennungen von auswärtigen Leistungen an der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät

 

Zuständigkeitsbereiche:

Anerkennungen bei Hochschulwechsel

Antje Grünholz, Geschäftsführerin  Prüfungsamt

(pruefungsamt@vwl.uni-freiburg.de)

Anerkennungen aus dem Ausland im Rahmen eines Gaststudiums

Steffen Minter, Erasmuskoordinator

(steffen.minter@vwl.uni-freiburg.de)

Gabriele Rothardt, Auslandsbüro, zuständig für Oversea Universitäten

(gabriele.rothardt@vwl.uni-freiburg.de)

Anerkennungen im Rahmen von EUCOR

Andrea Göpfert, Prüfungsamt

(pruefungsamt@vwl.uni-freiburg.de)

 

 

Informationen zur Anerkennung bei Hochschulwechslern:

 

Liebe Interessenten,

wir freuen uns über Ihr Interesse an unsere Universität zu wechseln.

Um ein Anerkennungsverfahren zu starten muss uns Folgendes vorliegen:


Erklärung zur Anerkennung mit wichtigen Hinweisen


Vergleichen Sie bitte zusätzlich vorab die Fächer Ihres Vorstudiums mit denen aus unserem jeweiligen Modulhandbuch (zu finden unter dem Punkt "Studiengänge") und tragen Sie Ihre Anerkennungsvorschläge im folgenden Vordruck ein:

Anerkennungsvorschläge 

Des weiteren benötigen wir eine beglaubigte Leistungsübersicht von Ihrer bisherigen Hochschule. 

 

Weitere Hinweise zu Anerkennungen:

  • Ein Wechsel in den Studiengang B. Sc. VWL oder B. Sc. BWL (Public And Non Profit Management) ist grundsätzlich möglich, sofern der Prüfungsanspruch in einem wirtschaftswissenschaftlichen Fach nicht erloschen ist. Der Einstieg in ein höheres Fachsemester kann erfolgen, wenn Ihnen für auswärtige Leistungen mindestens 18 ECTS von den hiesigen Fachvertretern anerkannt werden.
  • Die Feststellung der Gleichwertigkeit erfolgt nach Einschätzung der jeweiligen Fachvertreter. Interessierte Studierende wenden sich für allgemeine Informationen an die Geschäftsführerin des Prüfungsamtes (pruefungsamt@vwl.uni-freiburg.de). Sofern die Voraussetzungen für einen Wechsel vorliegen,  erhalten Sie während der Sprechzeiten Anerkennungsformulare zur Vorlage bei den Fachvertretern. Bitte bringen Sie dazu eine beglaubigte Leistungsübersicht mit.
  • Gemäß §9 Abs. 8 der B.Sc.-Rahmenprüfungsordnung muss eine Erklärung vorgelegt werden, dass der Prüfungsanspruch für ein wirtschaftswissenschaftliches oder ein verwandtes Fach nicht verloren wurde und kein laufendes Prüfungsverfahren stattfindet (sh. oben).

     

 

 

Informationen zur Anerkennung im Rahmen eines Gaststudiums

 

Studierende, die einen Auslandsaufenthalt planen, sollten sich frühzeitig bei den Auslandskoordinatoren informieren. Die Möglichkeit der Anerkennung von Scheinen sollte vor dem Auslandsaufenthalt abgesprochen werden. Für weitere Informationen rund um das Anerkennungsverfahren  kontaktieren Sie bitte die jeweiligen Ansprechpartner des Auslandsbüros Wirtschaftswissenschaften.

 

 

 

Notenumrechnung bei Anerkennungen

 

Die wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungsausschüsse haben festgelegt, dass Noten anderer Notensysteme mithilfe der „modifizierten bayrischen Formel“ umgerechnet werden. Bei einigen Notensystemen kann diese Umrechnungsmethode nur näherungsweise angewandt werden.

x = 1+ (3 x Nmax - Nd      )
                  Nmax - Nmin

x         = gesuchte Note
Nmax = beste erreichbare Note im ausländischen Notensystem
Nmin  = schlechteste Note im ausländischen Notensystem, die zum Bestehen reicht
Nd      = in das deutsche Notensystem zu transformierende Note

Das Ergebnis wird zur nächstliegenden Note gerundet.
Falls das Ergebnis genau zwischen 2 deutschen Noten liegt, wird zur besseren Note gerundet.

« Mai 2024 »
Mai
MoDiMiDoFrSaSo
12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031
Benutzerspezifische Werkzeuge