Diplom
Formulare für den Diplomstudiengang VWL
Mit dem 23. BAföG-Änderungsgesetz vom 27.10.2010 wurde die Möglichkeit des Teilerlasses des erhaltenen Dahrlehens aufgrund guter Leistungen oder schnellen Studiums aufgehoben. Gem. § 18b Abs. 2 BAföG kann bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen ein Teilerlass nur noch für diejenigen Geförderten gewährt werden, die die Abschlussprüfung bis zum 31.12.2012 bestanden haben.
Anrechnung von Fehlversuchen (Aushang)
Krankmeldung (Vordruck)